Wir für Sie
Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nutzen wir unsere langjährige Erfahrung in den Bereichen Sanierung und Insolvenz für die Durchführung von Prüfungen bzw. für die Erstattung von Gutachten im gerichtlichen Auftrag. Richtern und Rechtspflegern sichert unsere Unparteilichkeit ein Höchstmaß an Objektivität.

- Zahlungsunfähigkeitsprüfung
gem. § 17 f. Inso - Überschuldungsprüfung
gem. § 19 InsO - Prüfung von Verwalterhaftung
nach § 60 InsO - Schlussrechnungsprüfung
gem. § 66 InsO - Unternehmensbewertung

